In Deutschland ist das Reisen mit dem Flugzeug eine beliebte Art, um in den Urlaub zu starten oder geschäftlich unterwegs zu sein. Doch was passiert, wenn das Flugzeug verspätet oder ganz gestrichen wird? Haben Sie Anspruch auf Entschädigung? Diese Frage beschäftigt viele Reisende und in diesem Blogbeitrag werden wir genauer darauf eingehen, ob und wann eine Entschädigung bei einer Flugverspätung von oder in die EU möglich ist.
Du hast als Fluggast laut der EU-Verordnung Anspruch auf eine Entschädigung, falls dein Flug von einer Verspätung betroffen ist, welche länger als drei Stunden dauert. Bei einer Annullierung oder Überbuchung des Fluges hast du sogar das Recht auf eine Entschädigung von bis zu 600 Euro pro Person. Die EU-Fluggastrechteverordnung 261/2004 definiert genau, welche Art von Entschädigung von der Fluggesellschaft geleistet werden muss. Dabei spielt es keine Rolle, ob dein Ticket direkt bei der Fluggesellschaft gebucht wurde oder bei einem anderen Anbieter. Sollte dein Flug im Rahmen einer Pauschalreise stattfinden, hast du auch hier Rechte auf Entschädigung nach der EU-Verordnung. Insgesamt können Fluggäste bei internen Flügen innerhalb der EU eine Entschädigung von bis zu 400 Euro verlangen. Wenn du von einer Flugverspätung betroffen bist, solltest du umgehend deine Rechte geltend machen und dich am besten direkt an die Fluggesellschaft wenden.
1. Wann Sie Anspruch auf Entschädigung haben
Wenn Ihr Flug verspätet ist, fragen Sie sich sicherlich, ob Sie Anspruch auf Entschädigung haben. In der Regel haben Fluggäste laut der EU-Fluggastrechteverordnung Anspruch auf Entschädigung, wenn ihr Flug mehr als drei Stunden verspätet ist oder sogar annulliert wird. Sogar bei Überbuchungen haben Passagiere ein Recht auf eine Entschädigung, die bis zu 600 Euro pro Person betragen kann. Wichtig dabei ist, dass der Abflug- oder der Ankunftsort in der EU liegt, unabhängig davon, ob die Fluggesellschaft EU-weit oder außerhalb ihren Sitz hat. Wenn Sie eine Entschädigung verlangen möchten, informieren Sie sich am besten im Vorfeld über Ihre Rechte und setzen Sie sich mit der Fluggesellschaft in Verbindung.
2. Höhe der Entschädigung bei Flugverspätungen und -annullierungen
Wenn Ihre Reise von oder nach Europa von einer Flugverspätung oder -annullierung betroffen ist, haben Sie gemäß der EU-Fluggastrechteverordnung Anspruch auf eine Entschädigung. Die Höhe der Entschädigungsbeträge variiert je nach Flugdistanz und Verspätungsdauer, aber sie können bis zu 600 Euro pro Person betragen! Bei Flügen innerhalb der EU von weniger als 1.500 km beträgt die Entschädigung 250 Euro bei Verspätungen von mehr als 3 Stunden. Für Flüge von 1.500 bis 3.500 km erhöht sich die Entschädigung auf 400 Euro und für Flüge von mehr als 3.500 km auf 600 Euro. Bei Flugannullierungen haben Sie ebenfalls Anspruch auf Entschädigung in Höhe von 250 bis 600 Euro je nach Flugdistanz. Es ist wichtig, Ihre Ansprüche geltend zu machen und Ihre Entschädigung zu erhalten, wenn Sie berechtigt sind. Unterstützung und Rat, wie Sie Ihre Ansprüche durchsetzen können, finden Sie in unseren Tipps zur Durchsetzung Ihrer Entschädigungsansprüche.
3. Was tun, wenn Ihr Flug verspätet ist?
Wenn Sie von einer Flugverspätung betroffen sind, gibt es einige wichtige Schritte, die Sie unternehmen sollten, um Ihre Entschädigungsansprüche durchzusetzen. Zunächst sollten Sie die Verspätungszeit festhalten und sich auch über die Gründe für die Verspätung informieren. Fordern Sie auch bei Bedarf eine schriftliche Bestätigung der Verspätung an. Informieren Sie die Fluggesellschaft, dass Sie Anspruch auf Entschädigung haben und welche Höhe diese hat. Geben Sie der Airline eine Frist zur Erstattung und setzen Sie diese gegebenenfalls in Kenntnis, dass Sie rechtliche Schritte einleiten werden. Es ist auch ratsam, Beweise wie Bordkarten, Ticket und Quittungen aufzubewahren sowie Notizen über relevante Gespräche oder Ereignisse zu machen. Mit diesen Schritten erhöhen Sie die Wahrscheinlichkeit, dass Sie Ihre Entschädigung bekommen und die Fluggesellschaften werden lernen, ihre Flüge pünktlicher zu halten.
4. Entschädigung bei Flügen innerhalb und außerhalb der EU
Wenn Sie innerhalb oder außerhalb der EU fliegen und Ihrem Flug eine Verspätung von mehr als drei Stunden aufweist, haben Sie möglicherweise Anspruch auf Entschädigung. Gemäß der EU-Fluggastrechteverordnung können Fluggäste bis zu 600 € pro Person erhalten, wenn ihr Flug verspätet oder annulliert wurde. Die Höhe der Entschädigung hängt von der Flugdistanz und der Verspätungsdauer ab. Es ist wichtig zu wissen, dass nicht alle Fluggesellschaften unter diese Verordnung fallen. Einige Fluggesellschaften, die in Europa tätig sind, unterliegen dieser Verordnung unabhängig von ihrem Sitz, während andere nur dann unter die Verordnung fallen, wenn sie von einem Flughafen innerhalb der EU abfliegen. Wenn Sie von einer Flugverspätung betroffen sind, sollten Sie sich unbedingt an die Fluggesellschaft wenden und Ihre Entschädigungsansprüche rechtzeitig geltend machen. Mit den richtigen Tipps und Tricks können Sie Ihre Ansprüche erfolgreich durchsetzen und binnen einer angemessenen Zeit Entschädigung bekommen.
5. EU-Fluggastrechteverordnung: Ihre Rechte bei Flugverspätung
Sie haben das Recht auf Entschädigung, wenn Ihr Flug innerhalb oder außerhalb der EU Verspätung hat. Dies wird in der EU-Fluggastrechteverordnung festgelegt. Die Verordnung gilt für alle Fluggesellschaften, die in der EU registriert sind oder von EU-Flughäfen abfliegen. Wenn Ihr Flug mehr als drei Stunden Verspätung hat, haben Sie Anspruch auf Entschädigung. Die Höhe der Entschädigung hängt von der Flugdistanz ab. Für interne Flüge innerhalb der EU können Sie bis zu 400 Euro verlangen. Flüge mit einer Flugdistanz von bis zu 1.500 km werden mit 250 Euro pro Person entschädigt. Wenn die Entschädigung nicht innerhalb von sieben Tagen gezahlt wird, können Sie rechtliche Schritte einleiten. Wir empfehlen Ihnen daher, Ihre Rechte zu kennen und im Falle einer Verspätung oder Annullierung Ihres Fluges Ihre Entschädigungsansprüche geltend zu machen.
6. Welche Fluggesellschaften unterliegen der EU-Verordnung?
Wenn Sie als Passagier von einer EU-Fluggesellschaft fliegen oder von einer nicht-europäischen Fluggesellschaft, die ein Abkommen mit der EU hat, haben Sie Anspruch auf Entschädigung gemäß der EU-Fluggastrechteverordnung. Das bedeutet, dass alle Fluggesellschaften, die in der EU operieren, unter diese Verordnung fallen. Selbst wenn Sie mit einer ausländischen Fluggesellschaft fliegen, können Sie immer noch Anspruch auf Entschädigung haben, solange der Flug innerhalb oder in die EU führt. Es ist wichtig zu wissen, dass diese Regelungen auch für Charterflüge gelten, solange sie innerhalb der EU stattfinden und von einer europäischen Fluggesellschaft durchgeführt werden. Informieren Sie sich immer im Voraus darüber, ob Ihre Fluggesellschaft den EU-Verordnungen unterliegt, um im Falle von Verspätungen oder Flugausfällen Ihre Rechte als Passagier zu kennen.
7. Wie lange dauert es, eine Entschädigung zu erhalten?
Nachdem Sie Ihren Anspruch auf Entschädigung bei Flugverspätung geltend gemacht haben, fragen Sie sich sicherlich, wie lange es dauert, bis Sie das Geld auf Ihrem Konto haben. Die Antwort darauf ist nicht einheitlich und hängt von verschiedenen Faktoren ab. In der Regel sollte die Fluggesellschaft innerhalb von 14 Tagen auf Ihre Beschwerde oder Ihren Antrag reagieren. Wenn dies nicht der Fall ist, kann es bis zu 3 Monate dauern, bis Sie eine Antwort erhalten. Falls die Fluggesellschaft Ihren Anspruch ablehnt, können Sie rechtliche Schritte einleiten, was den Prozess natürlich verlängert. Wenn Ihre Beschwerde jedoch erfolgreich ist, sollten Sie Ihr Geld innerhalb von zwei Wochen auf Ihr Konto transferiert bekommen. Um den Prozess zu beschleunigen, lohnt es sich, Ihre Ansprüche mit Hilfe eines Anwalts durchzusetzen.
8. Tipps zur Durchsetzung Ihrer Entschädigungsansprüche
Wenn Sie Anspruch auf Entschädigungen bei Flugverspätungen geltend machen möchten, gibt es einige Tipps, die Ihnen helfen können, Ihre Rechte durchzusetzen. Zunächst sollten Sie alle notwendigen Dokumente sammeln, wie z.B. das Ticket und die Bordkarte. Achten Sie darauf, dass Ihre gemachten Angaben übereinstimmen. Bewahren Sie alle Belege und Dokumente auf, die den Flug und dessen Verspätung belegen können. Kontaktieren Sie dann die Fluggesellschaft und stellen Sie Ihren Entschädigungsanspruch schriftlich. Geben Sie alle relevanten Informationen, wie Ihre Flugnummer und das Datum der Verspätung an. Vermeiden Sie unbedingt aggressives oder unangemessenes Verhalten gegenüber den Mitarbeitern der Fluggesellschaft. Es ist wichtig, einen freundlichen Umgangston beizubehalten. Wenn die Fluggesellschaft die Entschädigung verweigert oder nicht reagiert, können Sie sich an eine Schlichtungsstelle oder einen Anwalt wenden. Durch diese Tipps und das Einhalten der EU-Fluggastrechteverordnung können Sie Ihre Entschädigungsansprüche bei Flugverspätungen erfolgreich durchsetzen.